Nach den Vorschriften des § 44 AsylbLG können Asylbewerber bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern Arbeitsgelegenheiten wahrnehmen. Dafür wird ihnen eine Aufwandsentschädigung von 1,05€ pro Stunde ausgezahlt.
Nach dem Beschluss des Kreisausschusses des Landkreises Harburg können dort Asylsuchende in gemeinnützigen auf freiwilliger Basis Hilfsdienste verrichten und sich so auch besser in die neue Umgebung integrieren. Dies hilft auch den Tagesablauf in der neuen Umgebung besser zu strukturieren und gibt den Menschen die Möglichkeiten ihren Alltag während der laufenden Asylverfahren aktiv zu gestalten.
SPD-Landratskandidat Robert Crumbach: „Die Menschen, die aus Krisen- u. Kriegsgebieten bei uns um Asyl und Aufnahme bitten, benötigen mehr als eine Unterkunft und Verpflegung. Durch die Aufnahme von freiwilligen Tätigkeiten in der Gesellschaft findet eine bessere Integration in die neue Umgebung statt.“
„Immer wieder hört man von Depressionen unter den Flüchtlingen. Diese können durch eine sinnvolle Beschäftigung möglicherweise eingedämmt werden“, ergänzt die SPD-Kreistagsabgeordnete Martina Pfaffenberger.