Klingbeil und Zinke ging es darum, zu erfahren, wie das Steuerberaterbüro von der Corona-Pandemie betroffen ist. Die Inhaber betonten, dass das Büro komplett ausgelastet sei und man durch die Pandemie mehr Arbeit habe.
Probleme bei der Antragsstellung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichteten davon, dass besonders starke finanzielle Probleme bei Mandanten aus der Gastronomie und im Einzelhandel beobachtet werden. Aktuell sei jedoch noch niemand insolvent gegangen. Kritisch müsse in diesem Kontext die Antragstellung bei der NBank betrachtet werden. Die Anträge seien meist funktional eingeschränkt und zu bürokratisch aufgebaut. Zudem gebe es zu wenig Ansprechpartnerinnen und -partner, die kontaktiert werden könnten. Oft dauere es sehr lange, bis einer ihrer Mandanten seinen Antrag bewilligt bekäme, erläuterten die Steuerberater Meine, Wibbertmann & Wildung. Die Abgeordneten konnten wertvolle Hinweise aufnehmen.
Versteuerung des Kurzarbeitergeldes
Der zweite Punkt des Büros bezog sich auf Versteuerung des Kurzarbeitergeldes. Da das Kurzarbeitergeld bei der nächsten Steuererklärung angegeben werden muss, könne man teilweise von einer Mehrbelastung der Steuerpflichtigen ausgehen. Der Progressionsvorbehalt sorge, trotz niedriger Einnahmen, für eine Erhöhung des persönlichen Steuersatzes. Eine favorisierte Lösung sei folglich die Streichung des Kurzarbeitergeldes aus dem Progressionsvorbehalt oder aber die Steuerfreiheit des Kurzarbeitergeldes, erklärten die Partner des Unternehmens übereinstimmend. Klingbeil sagte zu, dass er diese Idee zur Versteuerung des Kurzarbeitergeldes in Berlin besprechen wolle.