Wirtschaftshilfen für Mittelstand und Handwerk

Niedersachsens Landesregierung entlastet Unternehmen bei Ausgabensteigerungen für Energie bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Härtefallhilfe deckt alle Energieträger ab. Für Entlastungen bei Energiepreissteigerungen im Jahr 2022 stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können die Unternehmen ab dem 23. Februar 2023 bei der NBank stellen.

Bäcker beim Kneten von Brot
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Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ hat das Land Ende letzten Jahres eine Unterstützung für die Unternehmen auf den Weg gebracht, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Insgesamt stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung, die Niedersachsen mit 200 Millionen und der Bund mit 100 Millionen finanzieren.

Antragsstellung ab 23. Februar 2023

Diese erste Tranche von 100 Mio. Euro kann nun, wie angekündigt, ab dem 23. Februar beantragt werden. Antragstellungen sind bis Ende März 2023 möglich. Diese Summe von 100 Mio. Euro soll rückwirkend die besonderen Belastungen im Jahr 2022 abfedern. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten ist eine zügige Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen.

„Diese Landesregierung steht eng an der Seite von Mittelstand und Handwerk. Denn ob Gas, Strom oder auch Öl, Pellets und Flüssiggas – die Preissteigerungen haben viele Unternehmen unabhängig von den Energieträgern im Jahr 2022 hart und mitunter auch existenzgefährdend getroffen“, so Wirtschaftsminister Olaf Lies. „Mit diesem Paket federn wir die heftigen Preisschwankungen am Energiemarkt für Mittelstand und Handwerk im letzten Jahr ab. Denn die Arbeitsplätze, die wir jetzt nicht retten und sichern, werden dauerhaft verloren bleiben.“

Großes Interesse bei kleinen und mittelständischen Unternehmen

Das Interesse an der Förderung ist laut NBank sehr groß. Dies ergab unter anderem ein von der NBank eingesetzter Fördercheck, der auf der Internetseite abrufbar war und ist. Es beteiligten sich bisher bereits fast 4.000 niedersächsische Unternehmen, die sich über die Förderrichtlinie und ihre Anforderungen informierten. Dies dokumentiert das große Interesse.

Das Kundenportal der NBank ist für 800 Unternehmen gleichzeitig geöffnet. Eine höhere Kapazität wurde bewusst ausgeschlossen, damit keine Engpässe, auch für Kunden in anderen Förderprogrammen entstehen und jedes Unternehmen sich solange mit der benötigten Förderung beschäftigen kann, wie es braucht, um den Antrag sorgfältig und komplett auszufüllen.

Aus der Erfahrung aus den vielfältigen Corona-Hilfen, soll Schnelligkeit bei der Bearbeitung der Anträge ebenso wichtig sein wie Qualität und Sorgfalt. Das Ziel ist, dass Gelder so schnell wie möglich dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Die NBank greift hierbei auf die Erfahrungen on 360.000 bearbeiteten Fällen von Corona-Hilfen zurück und sieht sich gut aufgestellt.

Welche Unternehmen können Anträge stellen?

  • Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) mit Sitz in Niedersachsen.
  • Antragsvoraussetzung: Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen. Zugleich muss der Cashflow oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für den Zeitraum Juli bis November 2022 mindestens einen Fehlbetrag in Höhe der beantragten Hilfe aufweisen (mindestens 2.400 Euro).
  • Mit einem Antrag verpflichten sich die Unternehmen, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden

Leistungsgrundlage

Der Ausgabenanstieg für Energie von Juli bis Dezember 2022 geht über die Verdopplung der Ausgaben im Vorjahreszeitraum hinaus. Bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über diese Verdoppelung hinausgehen, können über den Hilfsfonds erstattet werden.

Die Hälfte der maximalen Fördersumme von 500.000 Euro wird als Abschlag schnell nach Antragstellung ausgezahlt. Die zweite Hälfte wird nach Auswertung aller im Antragszeitraum eingehenden Anträge ausgezahlt. Sollte sich dabei herausstellen, dass die für die Auszahlung benötigte Restsumme über den zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro liegt, erfolgt eine anteilige Kürzung. So wird sichergestellt, dass alle Anträge bearbeitet und alle Antragsteller im Antragszeitraum gleichbehandelt werden können.